Erlaubnis für die Einrichtung spezifischer und bequemer Ein- und Ausgangskanäle an den Kontrollpunkten in förderfähigen Zollgebieten und Einführung einer klassifizierten Durchfahrt für Waren, die in die Zone ein- und aussteigen.
Einführung eines Kontrollstellenregistrierungsmanagements für inländische Güter, die in das Gebiet ein- und ausgehen, wie z. B. Infrastrukturmaterialien, die für den Bau innerhalb des Gebiets erforderlich sind;Bürobedarf für den Eigenverbrauch von Unternehmen und Verwaltungsstellen im Gebiet, Arbeitsschutzmaterialien, die von Unternehmen in dem Gebiet benötigt werden, und Alltagsgüter, die vom Personal in dem Gebiet benötigt werden, durch bequeme Ein- und Ausstiegswege.Nach den tatsächlichen Kontrollpunkteinstellungen, kann der herkömmliche Frachtkanal auch als Kontrollpunkt für die Warenregistrierung dienen.
Einführung einer differenzierten und einheitlichen Verwaltung der an den Kontrollpunkten registrierten Waren Vereinfachung der Elemente für die Ausfüllung des Genehmigungsformulars,für Bürobedarf und in Artikel 3 genannte Konsumgüter sind die "Teilnummer" und der "Warencode" in dem dem Transportfahrzeug verbundenen Genehmigungsformular nicht obligatorisch.Für andere Waren, die an Kontrollpunkten registriert sind, ist die "Teilnummer" in der dem Transportfahrzeug beigefügten Genehmigungsformulare nicht obligatorisch.
Bei gefährlichen Chemikalien, die bei der Bearbeitung der Ein- und Ausfuhrverfahren Zolldeklarationsformulare, Einreichungslisten oder Zollanmeldungslisten verwenden:Unternehmen müssen die Kennzeichnung "Gefährliche Chemikalien" auf der Liste der Zollanmeldungen wahrheitsgemäß angeben und auswählen..
Die Zollbehörden führen an den Kontrollpunkten vor Ort Kontrollen durch
Ansprechpartner: Mr. Ivan
Telefon: +8613760142710